{"id":44,"date":"2016-11-06T11:49:37","date_gmt":"2016-11-06T10:49:37","guid":{"rendered":"http:\/\/geraer-mineralienfreunde.de\/gmfv4\/?page_id=44"},"modified":"2016-11-06T11:52:37","modified_gmt":"2016-11-06T10:52:37","slug":"satzung-geraer-mineralien-und-fossilienfreunde-e-v","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/geraer-mineralienfreunde.de\/gmfv4\/satzung-geraer-mineralien-und-fossilienfreunde-e-v\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Name, Sitz<\/p>\n<ol>\n<li>Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;Geraer Mineralien- und Fossilienfreunde e.V.&#8220;. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.<\/li>\n<li>Sitz des Vereins ist Gera.<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a7 2 Zweck des Vereins<\/p>\n<ol>\n<li>Der Zweck der &#8222;Geraer Mineralien- und Fossilienfreunde e. V.&#8220; besteht in der weiteren Erforschung mineralogischer, pal\u00e4ontologischer und bergbaugeschichtlicher Fragen, besonders der Region Ostth\u00fcringen, in der Verbreitung von mineralogischem, geologischem, pal\u00e4ontologischem und\u00a0 bergbaugeschichtlichem Wissen, in der Pflege des Heimatgedankens sowie in der Unterst\u00fctzung des Denkmal- und Landschaftsschutzes.<\/li>\n<li>Der Verein erreicht seinen Zweck durch regelm\u00e4\u00dfige Vortr\u00e4ge und Exkursionen, Ausstellungen und eine enge Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern bei der Bew\u00e4ltigung von Forschungsvorhaben, durch wissenschaftliche Ver\u00f6ffentlichungen seiner Mitglieder, die Unterst\u00fctzung des Museums f\u00fcr Naturkunde Gera besonders bei der Erhaltung, Bewahrung und Erweiterung der mineralogischen Sammlung sowie Kontakte zu anderen geowissenschaftlichen Vereinen und Einrichtungen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a7 3 Gemeinn\u00fctzigkeit<\/p>\n<ol>\n<li>Der Verein ist ausschlie\u00dflich und unmittelbar im Sinne des Abschnitts &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung gemeinn\u00fctzig t\u00e4tig. Er wirkt selbstlos und verfolgt keine erwerbswirtschaftlichen Zwecke. Alle Einnahmen d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. \u00dcbersch\u00fcsse werden einer R\u00fccklage zugef\u00fchrt, wenn und solange dies erforderlich ist, um die steuerbeg\u00fcnstigten satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke zu erf\u00fcllen. Die Mitglieder erhalten keine Honorare oder Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a7 4 Gesch\u00e4ftsjahr<\/p>\n<ol>\n<li>Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a7 5 Mitgliedschaft<\/p>\n<ol>\n<li>Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche und juristische Person werden, die Ziele und Zwecke des Vereins anerkennt, unterst\u00fctzt und das Ansehen desselben f\u00f6rdert.<\/li>\n<li>Die Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen, der dar\u00fcber entscheidet. Bei Ablehnung steht dem Antragsteller binnen eines Monats Einspruch zu. Die Mitgliederversammlung befindet dar\u00fcber endg\u00fcltig.<\/li>\n<li>Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzung an. Es erh\u00e4lt eine Mitgliedskarte sowie die Satzung ausgeh\u00e4ndigt.<\/li>\n<li>Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von drei Monaten nur zum Ende eines Gesch\u00e4ftsjahres in schriftlicher Form, gerichtet an ein Vorstandsmitglied, gek\u00fcndigt werden. Die Mitgliedschaft endet ferner<br \/>\na) durch Tod<br \/>\nb) mit sofortiger Wirkung durch Ausschluss, der nach Anh\u00f6rung<br \/>\ndes Antragstellers und des betreffenden Mitglieds vom Vorstand<br \/>\nbeschlossen wird, wenn<br \/>\n&#8211; das Mitglied in erheblichem Ma\u00dfe gegen die Vereinsinteressen<br \/>\nverst\u00f6\u00dft,<br \/>\n&#8211; das Mitglied mit der Zahlung von Beitr\u00e4gen trotz zweimaliger<br \/>\nschriftlicher Mahnung mehr als vier Wochen im Verzug ist,<br \/>\n&#8211; dem Mitglied die b\u00fcrgerlichen Ehrenrechte aberkannt sind.<\/li>\n<li>Die Entscheidung \u00fcber den Ausschluss ist schriftlich zu begr\u00fcnden und dem Mitglied mit Einschreiben gegen R\u00fcckschein zuzustellen. Der Betreffende hat das Recht der Berufung gegen den Ausschlie\u00dfungsbeschluss. Das Berufungsschreiben muss innerhalb von einem Monat nach Zugang des Ausschlie\u00dfungsbeschlusses beim 1. Vorsitzenden eingegangen sein. \u00dcber die Berufung entscheidet die Mitgliederversammlung endg\u00fcltig. Zur Best\u00e4tigung des Ausschlusses ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a7 6 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/p>\n<ol>\n<li>Mitglieder sind zur Zahlung eines Jahresbeitrages verpflichtet, dessen H\u00f6he von der Mitgliederversammlung f\u00fcr das folgende Gesch\u00e4ftsjahr festgelegt wird. Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils bis Ende Februar eines Jahres im voraus f\u00e4llig.<\/li>\n<li>Neu beitretende Mitglieder haben eine von der Mitgliederversammlung jeweils f\u00fcr das folgende Gesch\u00e4ftsjahr festzulegende Einschreibgeb\u00fchr und den vollen Beitrag f\u00fcr das laufende Jahr zu entrichten.<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a7 7 Die Organe des Vereins sind<\/p>\n<ol>\n<li>die Mitgliederversammlung<\/li>\n<li>der Vorstand<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a7 8 Die Mitgliederversammlung<\/p>\n<ol>\n<li>Die Mitgliederversammlung ist das h\u00f6chste Vereinsorgan. Sie findet in der Regel einmal j\u00e4hrlich jeweils im Monat Dezember als Jahreshauptversammlung statt. Sie ist vom 1. Vorsitzenden unter Einhaltung einer Einladungsfrist von zwei Wochen durch pers\u00f6nliche Einladung mittels Brief einzuberufen. Dabei ist die im Vorstand festgelegte Tagesordnung mitzuteilen.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:<br \/>\na) Wahl des Vorstandes und zweier Kassenpr\u00fcfer f\u00fcr zwei Jahre,<br \/>\nb) Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Vorstandes sowie der<br \/>\nBerichte von Schatzmeister und Kassenpr\u00fcfern,<br \/>\nc) Entlastung des Vorstandes,<br \/>\nd) Aussprache \u00fcber Ziele und T\u00e4tigkeit des Vereins,<br \/>\ne) Beschlussfassung \u00fcber dem Vorstand vorliegende Antr\u00e4ge der<br \/>\nMitglieder,<br \/>\nf ) Beschl\u00fcsse zur Satzungs\u00e4nderung,<br \/>\ng) Genehmigung des Haushaltsplanes f\u00fcr das kommende Gesch\u00e4ftsjahr,<br \/>\nh) Beschl\u00fcsse \u00fcber die Berufung eines Mitgliedes gegen seinen Ausschluss<br \/>\ndurch den Vorstand,<br \/>\ni) Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/li>\n<li>Der Vorstand hat unverz\u00fcglich eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn das Vereinsinteresse es erfordert oder wenn mindestens ein F\u00fcnftel der Mitglieder die Einberufung unter Angabe des Zweckes und der Gr\u00fcnde verlangt.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn zumindest ein F\u00fcnftel der Mitglieder anwesend ist. Wahlen und Abstimmungen erfolgen, wenn kein Antrag auf geheime, schriftliche Abstimmung gestellt wird, durch Erheben der Hand. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschl\u00fcsse in der Regel mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Satzungs\u00e4nderungen bed\u00fcrfen einer Zweidrittelmehrheit der erschienenen Mitglieder. Zur Ver\u00e4nderung des Vereinszweckes ist die Zustimmung aller anwesenden Mitglieder erforderlich. Die Aufl\u00f6sung des Vereins bedarf einer Dreiviertelmehrheit, wenn mindestens die H\u00e4lfte der eingetragenen Mitglieder anwesend ist. Aus zwingenden Gr\u00fcnden abwesende Mitglieder k\u00f6nnen ihre Auffassung zu einem Punkt der Tagesordnung schriftlich einreichen. Diese ist auf Wusch der Versammlung vorzutragen. \u00dcber die von der Mitgliederversammlung gefassten Beschl\u00fcsse ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Schriftf\u00fchrer und Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist.<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a7 9 Der Vorstand<\/p>\n<ol>\n<li>Der Vorstand des Vereins besteht aus f\u00fcnf Mitgliedern. Diese legen nach erfolgter Wahl durch die Mitgliederversammlung den 1. Vorsitzenden, den Vorsitzenden, den Schatzmeister, den Schriftf\u00fchrer und einen Beisitzer fest. W\u00e4hlbar sind nur Mitglieder, die dem Verein mindestens 18 Monate angeh\u00f6ren.<\/li>\n<li>Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt. Er bleibt bis zur Wahl des neuen Vorstandes im Amt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes w\u00e4hrend der Amtsperiode aus, w\u00e4hlt der Vorstand ein Ersatzmitglied f\u00fcr den Rest der Amtsdauer.<\/li>\n<li>Der Vorstand tagt mindestens zweimal im Jahr. Er ist beschlussf\u00e4hig, wenn wenigstens drei Vorstandsmitglieder anwesend sind.<\/li>\n<li>Der 1. Vorsitzende hat das Recht der Einsichtnahme in alle Gesch\u00e4ftsangelegenheiten einschlie\u00dflich der Kassenf\u00fchrung des Vereins. Er beruft die Sitzungen des Vorstandes und die Mitgliederversammlungen ein und leitet sie.<\/li>\n<li>Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten. Bei l\u00e4ngerer Abwesenheit des 1. Vorsitzenden f\u00fchrt der 2. Vorsitzende und bei dessen Verhinderung der Schatzmeister vor\u00fcbergehend mit Einverst\u00e4ndnis des \u00fcbrigen Vorstandes die Amtsgesch\u00e4fte. Der Schatzmeister verwaltet die Kasse, legt der Mitgliederversammlung j\u00e4hrlich den Kassenbericht vor und erarbeitet den Entwurf des Haushaltsplanes. Die Verf\u00fcgung \u00fcber das Bankkonto des Vereins ist nur gemeinsam mit dem Vorsitzenden und im Falle von dessen Verhinderung mit dem 2. Vorsitzenden m\u00f6glich. Der Schatzmeister nimmt die Ein- und Austrittserkl\u00e4rungen entgegen und legt sie dem Vorstand vor.<\/li>\n<li>Der Schriftf\u00fchrer erledigt den Schriftverkehr im Einvernehmen mit dem 1. Vorsitzenden. Unterschriftsberechtigt ist der 1. Vorsitzende, bei dessen l\u00e4ngerer Abwesenheit der 2. Vorsitzende und bei dessen Verhinderung der Schatzmeister. Der Schriftf\u00fchrer f\u00fchrt die Akten des Vereins in \u00fcbersichtlicher Form sowie das Protokoll in den Beratungen des Vorstandes und in den Mitgliederversammlungen und l\u00e4sst es vom 1. Vorsitzenden gegenzeichnen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a7 10 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/p>\n<ol>\n<li>Im Falle der Aufl\u00f6sung des Vereins und bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt sein Verm\u00f6gen der Stadt Gera mit der Auflage zu, es unmittelbar und ausschlie\u00dflich zur F\u00f6rderung der mineralogischen Sammlung des Museums f\u00fcr Naturkunde Gera zu verwenden.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<blockquote><p>Festgestellt am 18. Dezember 1992<br \/>\nPr\u00e4zisiert am 15. 03. 2002<\/p><\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Name, Sitz Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;Geraer Mineralien- und Fossilienfreunde e.V.&#8220;. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Sitz des Vereins ist Gera. \u00a7 2 Zweck des Vereins Der Zweck der &#8222;Geraer Mineralien- und Fossilienfreunde e. 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